Wichtig:
Geschädigte müssen für das Honorar eines Rechtsanwaltes nicht aufkommen. Diese Kosten müssen bei Verkehrsunfällen stets vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleichs getragen werden. Auch Schädiger:innen, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Die Kanzlei Dr. Doganay & Doganay ist ebenfalls für Mandant:innen tätig, denen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handyverstöße, Abstandsunterschreitungen, Verstöße gegen das LMBG etc. zur Last gelegt werden.